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Newsletter vom 25. Februar 2017

Von der Teilnahme der Bevölkerung, der Parteien und Organisationen am Mitwirkungsverfahren gegen die geplanten Aushubdeponien Buech im Oberen Fricktal sind wir schlichtweg überwältigt.

Wir danken allen Unterstützern für Ihr Engagement!

Das Mitwirkungsverfahren wurde für alle vier geplanten Deponiestandorte – Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten – durchgeführt. Insgesamt sind ca. 1’400 Reaktionen beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau eingegangen.

Dieses eindeutige Signal kann von Politikern und Planern nicht länger ignoriert werden. Gespannt erwarten wir jetzt Antworten auf offene Fragen und eine Entscheidung zugunsten des Erhalts des Juraparkgebiets Buech.

Als erste Aktion will sich, gemäss REPLA-Präsident Chr.Fricker in der Neuen Fricktaler Zeitung vom 16.Februar, Regierungsrat Attiger mit den Gemeinderäten der Standort Gemeinden und der REPLA treffen. Wir haben allerdings grosse Zweifel, ob er so die Stimme des Volkes hört. Wir sind aber überzeugt, dass der Kanton die Zeichen der Bevölkerung zu interpretieren weiss.

Vorstand Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken


Der Antrag des Vereins Erhalt Buech im Mitwirkungsverfahren

Auf die Festsetzung des Gebietes „Buech“ in Herznach im kantonalen Richtplan als Standort einer Deponie für Aushub- und Ausbruchmaterial, Kieswaschschlamm etc. (Deponie Typ A) ist zu verzichten.  Weiterlesen…


Die Information des Gemeinderates Herznach über seinen Beitrag im Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat Herznach hat am 26. Januar 2017 eine Medienmitteilung über seine Haltung zum Deponiestandort Buech kommuniziert.

Das Demokratieverständnis des Gemeinderates Herznach – oder wie die Bürger für dumm verkauft werden! Weiterlesen…

Enttäuschend ist, dass der Gemeinderat seine Meinung so vertritt als sei dies die Meinung der Herznacher Bevölkerung.


Am Volk vorbei politisiert – Interview der Aargauer Zeitung mit Max Sterchi

Max Sterchi über den Widerstand gegen eine Deponie in Herznach, die Geldfrage und den Willen des Volkes. Weiterlesen…


Wieso soll im Regionalen Naturpark eine Deponie möglich sein?

Unter dem «Dach» des Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) gibt es eine Pärkeverordnung (PäV). In dieser Verordnung ist detailliert definiert was im Schweizerischen Nationalpark zu tun und vor allem zu lassen ist. Die entsprechenden Vorgaben für die Regionalen Naturpärke sind auch in dieser Verordnung definiert. Und der Jurapark Aargau ist ein «Regionaler Naturpark»! Weiterlesen…

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