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Neue Fricktaler Zeitung vom 10.07.2015: Hornussen begräbt die Aushubdeponie

Hornussen begräbt die Aushubdeponie

http://www.nfz.ch/2015/07/hornussen-begräbt-die-aushubdeponie.html

 

Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus der Neuen Fricktaler Zeitung vom 10.07.2015

 

HORNUSSEN. Vor vier Monaten informierte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Fricktal Regioverbands und des Kantons, über mögliche Standorte für Aushubdeponien. Da insbesondere im oberen Fricktal ein Ungleichgewicht zwischen dem Anfall von sauberem Aushubmaterial und Ablagerungsmöglichkeiten in Auffüllstandorte bestehe, wurden mögliche Standorte evaluiert. Fricktal Regio hat die Standorte «Buech» in Herznach sowie «Breiti» in Hornussen zur Festsetzung im kantonalen Richtplan vorgeschlagen. Die Gemeinderäte von Herznach und Hornussen haben die Standorte zur Aufnahme im kantonalen Richtplan beantragt. Vor kurzem zog die Gemeinde Hornussen den Antrag zurück. «Wir wollten den Deponiestandort bei der Autobahnausfahrt später als Gewerbezone nutzen», erklärt der Hornusser Gemeindeammann George Winet gegenüber der NFZ. «Da der Kanton aber eine Umzonung von der bestehenden Landwirtschaftszone in Gewerbeland ablehnte, haben wir den Antrag für die Aushubdeponie zurückgezogen. Nur den Dreck müssen wir nicht haben, es braucht da schon noch etwas Nachhaltiges. Wir haben kein verfügbares Gewerbeland mehr und Betriebe, die vergrössern möchten, sind gezwungen, abzuwandern», begründet Winet. «Für Hornussen würde es Sinn machen, das Gebiet als Gewerbezone zu nutzen», meint Hansueli Bühler, Präsident des Fricktal Regio Planungsverbands. Da aber der neu revidierte kantonale Richtplan derzeit dem Bund zur Vernehmlassung vorliege, seien im Moment durch den Kanton keine neuen Einzonungen möglich.

Herznach zieht Antrag trotz Widerstand nicht zurück

Gemäss Forderung der Petition des Vereins «Erhalt Buech» sollte auch Herznach den Antrag an den Kanton zur Festsetzung ihres Deponiestandorts zurückziehen (die NFZ berichtete). Der Herznacher Gemeinderat hält aber an seinem Antrag fest. Nach der Festsetzung des Standorts in den kantonalen Richtplan durch den Grossen Rat, mit welcher bis Anfang 2016 gerechnet wird, ist eine Ausscheidung der Deponiezone erforderlich, welche durch die Herznacher Gemeindeversammlung entschieden werden muss. Den Stimmberechtigten die Möglichkeit zu nehmen, über diese für Herznach und die Region wichtige Frage zu entscheiden, entspreche nach Auffassung des Gemeinderates nicht den direktdemokratischen Gepflogenheiten.

Falls es weder in Herznach noch in Hornussen eine Lösung für eine Aushubdeponie geben würde, müsste die Arbeitsgruppe wieder aktiv werden, meint Bühler.

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