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Eintrag Deponie Buech im Richtplan gestoppt wie weiter?

Eintrag Deponie Buech im Richtplan gestoppt wie weiter?

Mit der Kommunikation vom Kanton, das der Eintrag im Richtplan der geplanten Deponien gestoppt worden ist, wäre es voreilig den Schluss zu ziehen, das Ziel ist erreicht. Der stellvertrende Leiter der Abteilung Raumentwicklung vom Kanton Herr Bernhard Fischer gibt unmissverständlich zu verstehen, das im Rahmen der Neuevaluierung jederzeit auch das Buech wieder zur Diskussion steht. Hier dazu der genaue Wortlaut im Interview mit der AZ.

Deponiegegner wollen wachsam bleiben – bisherige Standorte nicht vom Tisch

Tricks der ARGE arf  wurden durch den Verein Erhalt Buech durchschaut und die Grundeigentümer informiert.

Die Arge arf  hat im Vorfeld mit den Grundeigentümern vom Buech und dem Gemeinderat Herznach in einem Poolvertrag bestimmt, das ein Eintrag von Dienstbarkeiten, unabhängig vom Entscheid Kanton, im Grundbuch erfolgen soll. Dies hätte für alle Betroffenen massive Auswirkungen zur Folge, da eine Nutzungsänderung jeweils nur mit der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen kann. Damit wäre es den Grundeigentümern nicht mehr möglich allein zu bestimmen und die ARGE arf hätte, auch nach Übertragungen von den Grundstücken, immer sprichwörtlich “den Fuss in der Tür“.

Damit wir die Grundeigentümer zu rechtlichen Fragen informieren und unterstützen konnten, organisierte der Verein am 05.04.2017 eine Informationsveranstaltung. Hier waren alle Interessierten Grundeigentümer eingeladen und konnten juristische Fachauskünfte erhalten. Ziel aller Beteiligten ist, die Einträge im Grundbuch zu verhindern.

Informationsveranstaltung für Grundeigentümer

Entscheid Gemeinderat Herznach in der Sitzung vom 06.04.2017,nach dem Rückzug Eintrag der Deponie Buech der Repla im Richtplan vom Kanton

Die von einem allfälligen Standort betroffenen Grundeigentümer, zu denen die Einwohnergemeinde Herznach gehört, haben mit der Betriebsgesellschaft Aushub Regio Fricktal (aO im Januar 2015 einen Personaldienstbarkeitsvertrag (Kiesabbau- und Auffüllrecht) sowie eine Poolvereinbarung Aushub abgeschlossen.

Kanton, Repla und die Standortgemeinden (einschliesslich Ueken) haben sich darauf geeinigt, das Richtplanverfahren Aushubdeponien Fricktal abzuschreiben und neu zu starten.

Der Antrag vom Januar 2015 an die Repla ist mit dem gemeinsamen Entscheid zum weiteren

Vorgehen betreffend Deponieplanung (unteres) Fricktal gegenstandslos. Die Repla hat den Antrag mit Schreiben vom 24.03.2017 formell zurückgezogen. Die aktuell abgeschlossenen Verträge zwischen der Einwohnergemeinde Herznach und der arf stehen Vorbehalt von § 20 Abs. 2 lit. h) des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz). D.h. die Gemeindeversammlung muss Verträgen dieser Art in jedem  Fall zustimmen.

Die arf schreibt an die Grundeigentümer, dass die abgeschlossenen Verträge trotz Abschreibung und Neustart des Verfahrens im Grundbuch eingetragen werden sollen. Dies ist grundsätzlich möglich, da es sich um privatrechtliche Vereinbarungen handelt. lm Fall der Einwohnergemeinde ist ein Grundbucheintrag nicht möglich, da die Zustimmung der Gemeindeversammlung fehlt.  Die Verträge wären der Gemeindeversammlung mit der Änderung des kommunalen Nutzungsplans nach Abschluss des kantonalen Richtplanverfahrens vorgelegt worden.

Inwiefern sich Standorte und Perimeter im Rahmen eines neuen Verfahrens ändern, ist aus Sicht des Gemeinderates offen. Deshalb macht es keinen Sinn, an den bisherigen Verträgen zwischen der Gemeinde und der ARGE arf festzuhalten. Die Verträge wären vielmehr nochmals auszuhandeln und den neuen Rahmenbedingungen anzupassen, falls sich die bisherigen Standorte tatsächlich nochmals herauskristallisieren. Im Sinne der Transparenz würden neue Verträge vor der Unterzeichnung vorab der zuständigen Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Der Verein Erhalt Buech wird hier zukünftig sehr aufmerksam bleiben!

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