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Archiv des Autors: Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken

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Newsletter vom 25. Februar 2017

Von der Teilnahme der Bevölkerung, der Parteien und Organisationen am Mitwirkungsverfahren gegen die geplanten Aushubdeponien Buech im Oberen Fricktal sind wir schlichtweg überwältigt.

Wir danken allen Unterstützern für Ihr Engagement!

Das Mitwirkungsverfahren wurde für alle vier geplanten Deponiestandorte – Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten – durchgeführt. Insgesamt sind ca. 1’400 Reaktionen beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau eingegangen.

Dieses eindeutige Signal kann von Politikern und Planern nicht länger ignoriert werden. Gespannt erwarten wir jetzt Antworten auf offene Fragen und eine Entscheidung zugunsten des Erhalts des Juraparkgebiets Buech.

Als erste Aktion will sich, gemäss REPLA-Präsident Chr.Fricker in der Neuen Fricktaler Zeitung vom 16.Februar, Regierungsrat Attiger mit den Gemeinderäten der Standort Gemeinden und der REPLA treffen. Wir haben allerdings grosse Zweifel, ob er so die Stimme des Volkes hört. Wir sind aber überzeugt, dass der Kanton die Zeichen der Bevölkerung zu interpretieren weiss.

Vorstand Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken


Der Antrag des Vereins Erhalt Buech im Mitwirkungsverfahren

Auf die Festsetzung des Gebietes „Buech“ in Herznach im kantonalen Richtplan als Standort einer Deponie für Aushub- und Ausbruchmaterial, Kieswaschschlamm etc. (Deponie Typ A) ist zu verzichten.  Weiterlesen…


Die Information des Gemeinderates Herznach über seinen Beitrag im Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat Herznach hat am 26. Januar 2017 eine Medienmitteilung über seine Haltung zum Deponiestandort Buech kommuniziert.

Das Demokratieverständnis des Gemeinderates Herznach – oder wie die Bürger für dumm verkauft werden! Weiterlesen…

Enttäuschend ist, dass der Gemeinderat seine Meinung so vertritt als sei dies die Meinung der Herznacher Bevölkerung.


Am Volk vorbei politisiert – Interview der Aargauer Zeitung mit Max Sterchi

Max Sterchi über den Widerstand gegen eine Deponie in Herznach, die Geldfrage und den Willen des Volkes. Weiterlesen…


Wieso soll im Regionalen Naturpark eine Deponie möglich sein?

Unter dem «Dach» des Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) gibt es eine Pärkeverordnung (PäV). In dieser Verordnung ist detailliert definiert was im Schweizerischen Nationalpark zu tun und vor allem zu lassen ist. Die entsprechenden Vorgaben für die Regionalen Naturpärke sind auch in dieser Verordnung definiert. Und der Jurapark Aargau ist ein «Regionaler Naturpark»! Weiterlesen…

Die Stellungnahme des Vereins Erhalt Buech im Mitwirkungsverfahren

Unser Antrag

Auf die Festsetzung des Gebietes „Buech“ in Herznach im kantonalen Richtplan als Standort einer Deponie für Aushub- und Ausbruchmaterial, Kieswaschschlamm etc. (Deponie Typ A) ist zu verzichten.

Kurz-Begründung

  1. Es ist unverhältnismässig das Gebiet „Buech“ durch Einrichtung einer rund 22 Hektaren grossen Deponie zu zerstören. Das Gebiet Buech ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Herznach, aber auch Ueken.
  2. Die Festlegung des Deponiestandortes „Buech“ widerspricht dem Kerngehalt des Juraparkvertrages (vom Gemeinderat Herznach am 26. November 2010 unterzeichnet) und damit auch den Vorgaben der Pärkeverordnung des Bundes.
  3. Tatsächlich besteht im Kanton Aargau gar kein Bedarf für neue Deponien. Im Aargau wurden im letzten Jahr rund 800‘000 Kubikmeter Aushub aus den umliegenden Kantonen importiert.
  4. Das Deponieren von sauberem Aushubmaterial ist weder nachhaltig noch ökologisch sinnvoll. Mit der Errichtung von Deponien haben die Betreiber nicht das Ziel ein Problem zu lösen, sondern einzig das Ziel, Geld zu verdienen.
  5. Der Schwerverkehr quer durch Herznach, Ueken und Zeihen wird massiv erhöht. Im 2015 verkehrten pro Tag auf der Hauptstrasse rund 850 Lastwagen. Mit der Deponie werden es über 1‘000 Lastwagen pro Tag sein.
  6. Die Situierung einer Deponie im Gebiet „Buech“ in Herznach zerstört wertvolle Fruchtfolgeflächen und reduziert den kantonalen Handlungsspielraum gemäss dem geltenden Sachplan Fruchtfolgeflächen unnötig.

Die vollständige Eingabe lesen Sie hier

 

Die Information des Gemeinderates Herznach über seinen Beitrag im Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat Herznach hat am 26. Januar 2017 eine Medienmitteilung über seine Haltung zum Deponiestandort Buech kommuniziert.

Er bleibt bei seiner Haltung, dass es noch nicht um den definitiven Entscheid gehe, er ist auch der Meinung, dass der Bedarf an Deponieraum in dieser Grösse ausgewiesen ist – unsere Analyse scheint er nicht zu kennen – und vor allem verschweigt er gegenüber dem Kanton, dass ihm bereits an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2015 eine Petition mit 981 Unterschriften, mit der Aufforderung für den Rückzug seines Gesuchs, überreicht wurde. Wir glauben, dass wir seinerzeit die Meinung der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht haben. Enttäuschend ist, dass der Gemeinderat seine Meinung so vertritt als sei dies die Meinung der Herznacher Bevölkerung.

Lesen Sie hier die Medienmitteilung Gemeinderat Herznach

Wieso der Gemeinderat mit seiner Haltung falsch liegt

Unsere Juristen haben die Stellungnahme des Gemeinderates Herznach analysiert und dem WorstCase Szenario gegenübergestellt. Wir sind der Meinung, dass im schlimmsten Fall die Situation geschaffen wird, dass im Buech die Bagger auffahren und die Lastwagen Aushub kippen, ohne dass die Stimmberechtigten von Herznach etwas dagegen unternehmen können.

 

Wieso soll im Regionalen Naturpark eine Deponie möglich sein?

Unter dem «Dach» des Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) gibt es eine Pärkeverordnung (PäV). In dieser Verordnung ist detailliert definiert was im Schweizerischen Nationalpark zu tun und vor allem zu lassen ist. Die entsprechenden Vorgaben für die Regionalen Naturpärke sind auch in dieser Verordnung definiert. Und der Jurapark Aargau ist ein «Regionaler Naturpark»!

In dieser Pärkeverordnung steht:

Zur Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft sind im Regionalen Naturpark:

a.die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern;

b.schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen;

c.bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts- und Ortsbildes zu wahren und zu stärken;

d.bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.

Uns fehlt die analytische Fantasie, um uns unter diesen Vorgaben eine legal betriebene, von allen politischen Instanzen bewilligte Aushubdeponie vorzustellen.