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Archiv des Autors: Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken

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Ein ereignisreiches Jahr nähert sich dem Ende…

Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Geschätzte Vereinsmitglieder, Gönner und Unterstützer

Ein ereignisreiches Jahr nähert sich dem Ende und wir möchten allen Mitgliedern vom Verein, allen Gönnern und Unterstützern sowie den Grundeigentümern herzlich Merci sagen für die breite Unterstützung, dass die Deponie Buech verhindert werden konnte.

Der Jurapark soll in der jetzigen Form erhalten und aufgewertet und nicht mit zusätzlichen Erdtransporten und den damit verbundenen Emissionen belastet werden. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass der Jurapark ein lebenswertes Naherholungs- und Ausflugsgebiet bleibt. Die Frage der Aushubdeponien wird weiter ein Thema bleiben, wir betrachten dafür aber Gebiete mit optimaler Infrastruktur, ausserhalb von Erholungsgebieten als geeigneter. Wir werden uns weiter für den Erhalt des Juraparks und des Buechs einsetzen.

Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes Neues 2018 und freuen uns, Sie im Jurapark und Buech begrüssen zu dürfen.

Der Vorstand

Eintrag Deponie Buech im Richtplan gestoppt wie weiter?

Eintrag Deponie Buech im Richtplan gestoppt wie weiter?

Mit der Kommunikation vom Kanton, das der Eintrag im Richtplan der geplanten Deponien gestoppt worden ist, wäre es voreilig den Schluss zu ziehen, das Ziel ist erreicht. Der stellvertrende Leiter der Abteilung Raumentwicklung vom Kanton Herr Bernhard Fischer gibt unmissverständlich zu verstehen, das im Rahmen der Neuevaluierung jederzeit auch das Buech wieder zur Diskussion steht. Hier dazu der genaue Wortlaut im Interview mit der AZ.

Deponiegegner wollen wachsam bleiben – bisherige Standorte nicht vom Tisch

Tricks der ARGE arf  wurden durch den Verein Erhalt Buech durchschaut und die Grundeigentümer informiert.

Die Arge arf  hat im Vorfeld mit den Grundeigentümern vom Buech und dem Gemeinderat Herznach in einem Poolvertrag bestimmt, das ein Eintrag von Dienstbarkeiten, unabhängig vom Entscheid Kanton, im Grundbuch erfolgen soll. Dies hätte für alle Betroffenen massive Auswirkungen zur Folge, da eine Nutzungsänderung jeweils nur mit der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen kann. Damit wäre es den Grundeigentümern nicht mehr möglich allein zu bestimmen und die ARGE arf hätte, auch nach Übertragungen von den Grundstücken, immer sprichwörtlich “den Fuss in der Tür“.

Damit wir die Grundeigentümer zu rechtlichen Fragen informieren und unterstützen konnten, organisierte der Verein am 05.04.2017 eine Informationsveranstaltung. Hier waren alle Interessierten Grundeigentümer eingeladen und konnten juristische Fachauskünfte erhalten. Ziel aller Beteiligten ist, die Einträge im Grundbuch zu verhindern.

Informationsveranstaltung für Grundeigentümer

Entscheid Gemeinderat Herznach in der Sitzung vom 06.04.2017,nach dem Rückzug Eintrag der Deponie Buech der Repla im Richtplan vom Kanton

Die von einem allfälligen Standort betroffenen Grundeigentümer, zu denen die Einwohnergemeinde Herznach gehört, haben mit der Betriebsgesellschaft Aushub Regio Fricktal (aO im Januar 2015 einen Personaldienstbarkeitsvertrag (Kiesabbau- und Auffüllrecht) sowie eine Poolvereinbarung Aushub abgeschlossen.

Kanton, Repla und die Standortgemeinden (einschliesslich Ueken) haben sich darauf geeinigt, das Richtplanverfahren Aushubdeponien Fricktal abzuschreiben und neu zu starten.

Der Antrag vom Januar 2015 an die Repla ist mit dem gemeinsamen Entscheid zum weiteren

Vorgehen betreffend Deponieplanung (unteres) Fricktal gegenstandslos. Die Repla hat den Antrag mit Schreiben vom 24.03.2017 formell zurückgezogen. Die aktuell abgeschlossenen Verträge zwischen der Einwohnergemeinde Herznach und der arf stehen Vorbehalt von § 20 Abs. 2 lit. h) des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz). D.h. die Gemeindeversammlung muss Verträgen dieser Art in jedem  Fall zustimmen.

Die arf schreibt an die Grundeigentümer, dass die abgeschlossenen Verträge trotz Abschreibung und Neustart des Verfahrens im Grundbuch eingetragen werden sollen. Dies ist grundsätzlich möglich, da es sich um privatrechtliche Vereinbarungen handelt. lm Fall der Einwohnergemeinde ist ein Grundbucheintrag nicht möglich, da die Zustimmung der Gemeindeversammlung fehlt.  Die Verträge wären der Gemeindeversammlung mit der Änderung des kommunalen Nutzungsplans nach Abschluss des kantonalen Richtplanverfahrens vorgelegt worden.

Inwiefern sich Standorte und Perimeter im Rahmen eines neuen Verfahrens ändern, ist aus Sicht des Gemeinderates offen. Deshalb macht es keinen Sinn, an den bisherigen Verträgen zwischen der Gemeinde und der ARGE arf festzuhalten. Die Verträge wären vielmehr nochmals auszuhandeln und den neuen Rahmenbedingungen anzupassen, falls sich die bisherigen Standorte tatsächlich nochmals herauskristallisieren. Im Sinne der Transparenz würden neue Verträge vor der Unterzeichnung vorab der zuständigen Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Der Verein Erhalt Buech wird hier zukünftig sehr aufmerksam bleiben!

Richtplanverfahren zu Deponien im Oberen Fricktal gestoppt

Medienmitteilung vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 23.03.2017

Übereinkunft von Kanton mit Gemeinden und Fricktal Regio

Zur Deponieplanung des Oberen Fricktals sind im Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren zum Richtplan über 1400 Eingaben an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eingereicht worden. Diese sind praktisch durchwegs kritischen bis ablehnenden Inhalts. Das BVU hat zusammen mit dem Regionalplanungsverband Fricktal Regio und den Standortgemeinden beschlossen, das Verfahren abzubrechen und nach einer neuen Lösung zu suchen.

Der Kanton hatte im Jahr 2012 den Planungsverband Fricktal Regio gebeten, das auf privater Basis lancierte Projekt für die Suche von geeigneten Deponiestandorten für sauberen Aushub im Oberen Fricktal zu koordinieren und regional abzustimmen. Die in Zusammenarbeit mit kantonalen Fachstellen, Gemeinden und interessierten Unternehmen durchgeführte Planung führte zu den vier Standortvorschlägen „Buech“ Herznach, „Breiti“ Hornussen, „Förlig“ Bözen und „Hersberg“ Wegenstetten. Der Planungsverband hat diese im ersten Quartal 2015 der Öffentlichkeit präsentiert und gemeinsam mit den Anträgen der Standortgemeinden dem Kanton zur Aufnahme in den Richtplan beantragt.

Breite Ablehnung

Nach der weiteren Bearbeitung legte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Planung vom 10. Oktober 2016 bis 20. Januar 2017 öffentlich auf. Während diesem Mitwirkungs-, Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren sind über 1400 Eingaben beim Kanton eingetroffen. Beinahe ausnahmslos handelt es sich um grundsätzlich ablehnende
oder zumindest kritische Antworten. Allein zum planungsseitig priorisierten Standort in Herznach waren gegen 1000 Eingaben auszuwerten. Ebenso gingen zu den anderen drei für die längerfristige Planung vorgesehenen Standorte fast durchwegs negative Rückmeldungen ein. Häufig genannte Gründe für die Ablehnung sind die Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete, die Schädigung wertvoller Landschaften und der absehbare Schwerverkehr.

Verfahren wird abgeschrieben

Das Mitwirkungsverfahren hat es ermöglicht, nebst den bereits im Vorfeld geäusserten Meinungen die Haltungen aller Interessierten und Betroffenen auf geordnetem Weg abzufragen und auszuwerten. Das deutlich ablehnende Gesamtresultat hat das BVU dem Planungsverband und den Standortgemeinden unterbreitet und vorgeschlagen, die Weiterführung des Verfahrens aufgrund der geringen Aussicht auf Erfolg abzuschreiben. Die Standortgemeinden und der Fricktal Regio Planungsverband sind damit einverstanden. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein Mangel an Deponiemöglichkeiten besteht. Die bisherige Planung soll nun kritisch überprüft werden. Dabei sollen Verbesserungsmöglichkeiten für die weitere Bearbeitung der Aushubentsorgung gesucht werden. Das Departement BVU beabsichtigt, zusammen mit Fricktal Regio ein neues Verfahren zu starten.

Newsletter vom 23.03.2017: Richtplanverfahren zu den Deponien im Oberen Fricktal gestoppt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Geschätzte Vereinsmitglieder

Heute morgen (23. März 2017) hat uns die Medienmitteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt erreicht. Die darin überbrachte Botschaft freut uns sehr, sie beweist, dass sich unsere Anstrengungen in den bald zwei Jahren, vor allem aber in den letzten Monaten gelohnt haben. Dies ist nicht zuletzt Ihr Verdienst, sehr geehrte Damen und Herren. Wir danken für Ihre Unterstützung.

Wir melden uns demnächst, unter anderem mit der Einladung zur diesjährigen ordentlichen Vereinsversammlung. Nun wünschen wir Ihnen einen sonnigen Frühlingstag und verbleiben

mit freundlichen Grüssen
Vorstand Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken

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