Im «Buech» in Herznach ist für 15 bis 20 Jahre der Betrieb einer Aushubdeponie geplant. In dieser Zeit soll die Landschaft mit Aufschüttungen bis 25 Meter Höhe umgestaltet werden. Was meinen Sie zu dieser Veränderung der gewachsenen Landschaft?
Eine schon länger bestehende natürliche Landschaft zu verändern sollte wenn immer möglich verhindert werden. Dies umso mehr, wenn diese einer Parkregion zuzuordnen ist. Wenn ein Bedarf nicht klar begründbar ist, sollte lieber einmal weniger als einmal mehr ein Eingriff in die Landschaft erfolgen.
Die geplante Deponie liegt unmittelbar angrenzend an Wohngebiete in Herznach und Ueken. Für die Bevölkerung wird der Betrieb der Deponie extreme Lärm- und Staubbelastungen mit sich bringen. Ist die Nähe der geplanten Aushubdeponie zum Wohngebiet für Sie ein Grund, den Antrag für eine Richtplanänderung abzulehnen?
Bei einer Aushubdeponie muss immer auf die Umgebung Rücksicht genommen werden. Wenn Beeinträchtigungen durch Lärm oder Staub für ein Wohn- oder Naherholungsgebiet auch mit Gegenmassnahmen nicht ausgeschlossen werden können, ist auf den Standort zu verzichten.
Was gewichten Sie höher: den Schutz der Jurapark-Landschaft und der Wohnzonen oder die wirtschaftlichen Aspekte einer Aushubdeponie?
Ich persönlich gewichte den Schutz der Jurapark-Landschaft höher als vermeintlich wirtschaftliche Aspekte einer Aushubdeponie. Es ist für mich mit den vorliegenden Informationen nicht nachvollziehbar, weshalb am genannten Standort eine solche geplant wird und notwendig sein soll.
Das Startlebachtäli mit dem Eisenweg ist Bestandteil des Juraparks Aargau. Landschaftsqualität ist ein Standortfaktor. Wie kann die Jurapark-Landschaft vor solchen Projekten wie der geplanten Aushubdeponie Ihrer Meinung nach geschützt werden?
Leider weiss ich nicht genau, wo sich die erwähnten Gebiete befinden. Auch sind mir nicht alle möglichen Massnahmen bekannt. Wenn ich jedoch im Richtplan die Region Herznach-Ueken anschaue, dann sind doch einige zu schützende Regionen vermerkt. Allenfalls kann eine Richtplananpassung beim Kanton angefordert werden, der den Bereich «Startlebachtäli» ebenfalls als «schützenswert» oder «von kantonalem Interesse» klassifiziert. Zudem besteht auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, den Bereich zu schützen oder mit Auflagen zu versehen.
Auf Anraten des Kantons fand das Evaluationsverfahren hinter „verschlossenen Türen“ statt. Als die Öffentlichkeit informiert wurde, gab es für die betroffene Bevölkerung kaum eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Was sagen Sie dazu, dass die betroffene Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt in das Evaluationsverfahren miteinbezogen wurde?
Ich bin mit diesem unüblichen Vorgehen nicht einverstanden.
Der Bedarf einer Aushubdeponie im oberen Fricktal ist aufgrund der von den Initianten genannten Zahlen und der vom Verein Erhalt Buech berechneten Angaben widersprüchlich. Unserer Meinung nach wurden die Zahlen so dargestellt, dass sie für eine Aushubdeponie im oberen Fricktal sprechen. Sind diese Widersprüche für Sie ein Grund für die Neuaufnahme des Verfahrens?
Das nicht öffentlich diskutierte Evaluationsverfahren ist für mich Grund genug, das Verfahren neu aufzunehmen. Falls zudem die der Absicht «Aushubdeponie» Zugrunde liegenden Zahlen deutlich falsch sein sollten, sollten die Initianten des Verfahrens zur Rede gestellt werden.