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Die Stellungnahme des Vereins Erhalt Buech im Mitwirkungsverfahren

Unser Antrag

Auf die Festsetzung des Gebietes „Buech“ in Herznach im kantonalen Richtplan als Standort einer Deponie für Aushub- und Ausbruchmaterial, Kieswaschschlamm etc. (Deponie Typ A) ist zu verzichten.

Kurz-Begründung

  1. Es ist unverhältnismässig das Gebiet „Buech“ durch Einrichtung einer rund 22 Hektaren grossen Deponie zu zerstören. Das Gebiet Buech ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Herznach, aber auch Ueken.
  2. Die Festlegung des Deponiestandortes „Buech“ widerspricht dem Kerngehalt des Juraparkvertrages (vom Gemeinderat Herznach am 26. November 2010 unterzeichnet) und damit auch den Vorgaben der Pärkeverordnung des Bundes.
  3. Tatsächlich besteht im Kanton Aargau gar kein Bedarf für neue Deponien. Im Aargau wurden im letzten Jahr rund 800‘000 Kubikmeter Aushub aus den umliegenden Kantonen importiert.
  4. Das Deponieren von sauberem Aushubmaterial ist weder nachhaltig noch ökologisch sinnvoll. Mit der Errichtung von Deponien haben die Betreiber nicht das Ziel ein Problem zu lösen, sondern einzig das Ziel, Geld zu verdienen.
  5. Der Schwerverkehr quer durch Herznach, Ueken und Zeihen wird massiv erhöht. Im 2015 verkehrten pro Tag auf der Hauptstrasse rund 850 Lastwagen. Mit der Deponie werden es über 1‘000 Lastwagen pro Tag sein.
  6. Die Situierung einer Deponie im Gebiet „Buech“ in Herznach zerstört wertvolle Fruchtfolgeflächen und reduziert den kantonalen Handlungsspielraum gemäss dem geltenden Sachplan Fruchtfolgeflächen unnötig.

Die vollständige Eingabe lesen Sie hier

 

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