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Das Mitwirkungsverfahren ist gestartet!

Möglicherweise haben Sie in der Aargauer Zeitung (AZ), Regionalausgabe Fricktal,oder in der amtlichen Publikation der Gemeinde Herznach bereits gelesen, dass ab heute, 10. Oktober 2016 bis 20. Januar 2017 das Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren zu den «Deponiestandorten Oberes Fricktal» läuft. Siehe auch: Wohin mit dem Aushub im Oberen Fricktal?

In diesem Verfahren wird jeder Bürger, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnort eingeladen, zu den geplanten Aushubdeponien in Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten Stellung zu nehmen. Diese Gemeinden sollen im kantonalen Richtplan als zukünftige Deponie-Standorte festgelegt werden. In der laufenden Vernehmlassung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bedenken, Einwände und Forderungen anzubringen. Diese müssen durch die kantonale Verwaltung erfasst und als Entscheidungs-Grundlage den zuständigen Gremien vorgelegt werden. Für den Entscheid über einen Eintrag des Buech Herznach ist dies der Grosse Rat. Sicher ist, dass zwar bei einem Gutheissen des Eintrags im kantonalen Richtplan noch nichts verloren ist, da der definitive Entscheid für eine «Deponiezone» später durch eine Nutzungsplanänderung in den betroffenen Gemeinden erfolgen muss. Diesen Beschluss kann nur die jeweilige Gemeindeversammlung fällen.

Die Gefahr besteht jedoch, dass auf einen, im kantonalen Richtplan eingetragenen Standort, Jahre später wieder zurückgegriffen wird. Dies bedeutet, dass alle Hebel in Bewegung gesetzt werden müssen, dass dieser Eintrag auf keinen Fall zustande kommt!

Trotz massiven Widerstands aus der Bevölkerung hält das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) an dem im Frühjahr 2015 veröffentlichten Antrag fest. In der Zwischenzeit hat zwar der Gemeinderat Hornussen seine Zusage zurückgezogen, der Gemeinderat Bözen auf massiven Druck der Opposition aus seiner Gemeinde ebenfalls und der Gemeinderat Herznach anlässlich der Gemeindeversammlung Ende 2015 eine Petition von 981 Unterschriften gegen eine Deponie erhalten. Dies alles scheint das BVU jedoch zu ignorieren. Scheinbar ist der Druck der ARGE arf (Ernst Frey AG, Kaiseraugst; Ziegler AG, Liestal/Sisseln; Erne AG, Laufenburg) auf die Kantonale Verwaltung gewichtiger als derjenige der betroffenen Bevölkerung.

Der Verein Erhalt Buech Herznach-Ueken wird die aufgelegten Unterlagen genau studieren. Es ist aber bereits jetzt klar, dass der Bedarfsnachweis der Deponie-Initianten auf zweifelhaften Statistiken und deren Interpretation basiert.

In 3 Aktions-Stufen plant der Verein, der kantonalen Verwaltung zu zeigen, dass die Bevölkerung mit einem Eintrag in den kantonalen Richtplan auf keinen Fall einverstanden ist:

  • mit massenhaften Einsprachen  aus der Bevölkerung.
  • mit einer Zusammenstellung von Informationen für alle zur Vernehmlassung eingeladenen Organisationen und Parteien.
  • mit einer qualifizierten Stellungnahme des Vereins.

Bis anhin waren Umzonungs-Anträge für Deponien im Aargau in der Regel unumstritten. Dies war nicht zuletzt auf die geographische Positionierung der Standorte zurückzuführen. Die Vorzeige-Deponie Beinwil im Freiamt ist ca. 700 Meter von bewohntem Gebiet entfernt. In Herznach und Ueken wären es wenig mehr als 100 Meter. Auch die Topographie spielt im Fall von Herznach und Ueken eine Negativ-Rolle. Die Deponie ist auf Sicht- und Hörweite von bewohnten Quartieren geplant. Zweifellos lockt es die Entscheidungsträger beim Kanton und ARGE auch an den Standort Herznach, das sich dort scheinbar kostengünstig eine Deponie betreiben lässt. Dazu hat jetzt die Bevölkertung durch das Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren auch ein Wörtchen mitzureden.

Tun Sie es! Die detaillierten Unterlagen finden Sie hier:
Link zum Mitwirkungsverfahren


Wir unterstützen Sie bei der Mitwirkung!

Allen, die sich nicht mit dem Aktenstudium befassen wollen, bieten wir eine Anleitung, wie sie am Mitwirkungsverfahren teilnehmen können. Diese wird in den nächsten Wochen an alle Haushalte der betroffenen Gemeinden (Herznach, Ueken, Zeihen) verschickt. Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wohnen Sie nicht in einer der betroffenen Gemeinden und möchten unsere Unterlagen erhalten, dann können Sie diese hier bestellen.

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