Im «Buech» in Herznach ist für 15 bis 20 Jahre der Betrieb einer Aushubdeponie geplant. In dieser Zeit soll die Landschaft mit Aufschüttungen bis 25 Meter Höhe umgestaltet werden. Was meinen Sie zu dieser Veränderung der gewachsenen Landschaft?
Für mich sollte der Aushub wenn möglich vor Ort wiedereingebracht oder, wenn dies nicht möglich ist, an möglichst verkehrsgünstigen Lagen von geringem landschaftlichem Wert abgelagert werden. Daher finde ich den Standort «Buech» ungeeignet.
Die geplante Deponie liegt unmittelbar angrenzend an Wohngebiete in Herznach und Ueken. Für die Bevölkerung wird der Betrieb der Deponie extreme Lärm- und Staubbelastungen mit sich bringen. Ist die Nähe der geplanten Aushubdeponie zum Wohngebiet für Sie ein Grund, den Antrag für eine Richtplanänderung abzulehnen?
Aushubdeponien sollten allgemein keine Wohn- und Naherholungsgebiete belasten. Deswegen ist auch dies ein Grund den Standort «Buech» abzulehnen.
Was gewichten Sie höher: den Schutz der Jurapark-Landschaft und der Wohnzonen oder die wirtschaftlichen Aspekte einer Aushubdeponie?
Wirtschaftliche Aspekte sollten bei der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Aushubdeponie eine untergeordnete Rolle spielen. Der Schutz der Landschaft und der Wohnbevölkerung ist auf jeden Fall höher zu gewichten.
Das Startlebachtäli mit dem Eisenweg ist Bestandteil des Juraparks Aargau. Landschaftsqualität ist ein Standortfaktor. Wie kann die Jurapark-Landschaft vor solchen Projekten wie der geplanten Aushubdeponie Ihrer Meinung nach geschützt werden?
Die Naturpärke befinden sich seit ihrer Lancierung im Spannungsfeld zwischen Schutz und wirtschaftlicher Entwicklung. Eine «Musealisierung» der Landschaften ist kein anstrebenswertes Ziel. Ein besserer Schutz vor verkehrsintensiven, lärmigen, landschaftsverändernden Projekten auf Gesetzesstufe wäre aber nötig.
Auf Anraten des Kantons fand das Evaluationsverfahren hinter „verschlossenen Türen“ statt. Als die Öffentlichkeit informiert wurde, gab es für die betroffene Bevölkerung kaum eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Was sagen Sie dazu, dass die betroffene Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt in das Evaluationsverfahren miteinbezogen wurde?
Dass eine erste, breite Evaluation möglicher Standorte nicht öffentlich durchgeführt wurde, ist sicher richtig. Als sich aber konkrete Gebiete abzuzeichnen begannen, hätte man auf jeden Fall die betroffene Bevölkerung miteinbeziehen müssen. Den Ablauf des Planungsverfahrens empfinde ich als äusserst intransparent.
Der Bedarf einer Aushubdeponie im oberen Fricktal ist aufgrund der von den Initianten genannten Zahlen und der vom Verein Erhalt Buech berechneten Angaben widersprüchlich. Unserer Meinung nach wurden die Zahlen so dargestellt, dass sie für eine Aushubdeponie im oberen Fricktal sprechen. Sind diese Widersprüche für Sie ein Grund für die Neuaufnahme des Verfahrens?
„Prognosen sind schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen“ (Mark Twain). Eine erneute Berechnung der Zahlen in einer weiteren Abklärung, würde wahrscheinlich ein wieder anderes Resultat liefern. Eine Neuaufnahme des Verfahrens aufgrund dieser Berechnungen zu fordern, finde ich daher eher weniger zielführend. Wenn es aber Beweise für eine bewusste «Frisierung» der Zahlen gibt, müsste dies zwangsläufig zu einem Abbruch der ganzen Übung und einer Neubewertung führen.