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Maximilian Reimann zur geplanten Aushubdeponie

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Im «Buech» in Herznach ist für 15 bis 20 Jahre der Betrieb einer Aushubdeponie geplant. In dieser Zeit soll die Landschaft mit Aufschüttungen bis 25 Meter Höhe umgestaltet werden. Was meinen Sie zu dieser Veränderung der gewachsenen Landschaft?

Vor 60 bis 70 Jahren gehörte ein schönes Stück Land im «Buech» draussen meinem Grossvater mütterlicherseits, dem Herznacher Landwirt Otto Ott. Ich selber hatte als Bube viel dort draussen «buuret». Bis in die heutige Zeit fahre ich noch gerne mit dem Velo in dieses Gebiet, das mir sehr am Herzen liegt. Deshalb hoffe ich sehr, die direkt betroffene Standortbevölkerung von Herznach und Ueken vermöge das Projekt zu stoppen. Es ist ein landschaftlicher Fremdkörper.

 

Die geplante Deponie liegt unmittelbar angrenzend an Wohngebiete in Herznach und Ueken. Für die Bevölkerung wird der Betrieb der Deponie extreme Lärm- und Staubbelastungen mit sich bringen. Ist die Nähe der geplanten Aushubdeponie zum Wohngebiet für Sie ein Grund, den Antrag für eine Richtplanänderung abzulehnen?

Das muss von der direkt betroffenen Standort-Bevölkerung beurteilt und entschieden werden. Angesichts der künftigen Lärm- und Staubbelastungen dürfte sie wohl zu einer negativen Beurteilung kommen.

 

Was gewichten Sie höher: den Schutz der Jurapark-Landschaft und der Wohnzonen oder die wirtschaftlichen Aspekte einer Aushubdeponie?

Vermutlich brauchen wir in der Region schon eine solche Deponie. Aber sie sollte weiter weg von Wohnzonen zu liegen kommen, von mir aus auch in einen Wald hinein. Wälder sind für mich nicht sakrosankt, sondern sollten in Ausnahmefällen, vor allem wenn es im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt, auch für Projekte wie dem vorliegenden genutzt werden können.

 

Das Startlebachtäli mit dem Eisenweg ist Bestandteil des Juraparks Aargau. Landschaftsqualität ist ein Standortfaktor. Wie kann die Jurapark-Landschaft vor solchen Projekten wie der geplanten Aushubdeponie Ihrer Meinung nach geschützt werden?

Indem der Bevölkerung der Standortregion ein Mitentscheidungsrecht (Vetorecht) erteilt wird. Das hat das eidg. Parlament beim nuklearem Tiefenlager den Standortkantonen jedoch verweigert. Die Bözberg-Nordregion wird dazu nichts zu sagen haben. Hoffentlich wird das in Sachen regionaler Aushubdeponie nicht auch so gehandhabt.

 

Auf Anraten des Kantons fand das Evaluationsverfahren hinter „verschlossenen Türen“ statt. Als die Öffentlichkeit informiert wurde, gab es für die betroffene Bevölkerung kaum eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Was sagen Sie dazu, dass die betroffene Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt in das Evaluationsverfahren miteinbezogen wurde?

Das ist diktatorisch und widerspricht ganz klar den Anforderungen nach echter und gelebter direkter Demokratie. Ich kenne allerdings die Rechtslage im vorliegenden konkreten Einzelfall nicht. Aber wenn Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte für die Standortregion hier ohne verbindliche Rechtsgrundlage einfach über Bord geschossen werden können, dann müssen auch die Gemeinderäte zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Der Bedarf einer Aushubdeponie im oberen Fricktal ist aufgrund der von den Initianten genannten Zahlen und der vom Verein Erhalt Buech berechneten Angaben widersprüchlich. Unserer Meinung nach wurden die Zahlen so dargestellt, dass sie für eine Aushubdeponie im oberen Fricktal sprechen. Sind diese Widersprüche für Sie ein Grund für die Neuaufnahme des Verfahrens?

Wenn dem so ist, ja klar!

 

 

Ein Gedanke zu „Maximilian Reimann zur geplanten Aushubdeponie

  1. Max Ries

    Liebe Freunde des Buech.
    Was hat Hr. Reimann da eigentlich gesagt? könnte, hätte, würde, sollte. Kann der nicht ja oder nein sagen. Solche Nichtssager gehören für mich nicht (mehr) nach Bern.
    05.10.2015, Max Ries, Ueken

    Antworten

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