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Vereinsgründung zum Erhalt der Naherholungszone „Buech“ in Herznach

Vor kurzem fand in Herznach eine Pressekonferenz statt. Die Öffentlichkeit wurde darüber informiert, dass die Naherholungszone „Buech“ für 15 – 20 Jahre zur Aushubdeponie werden soll. Hinter diesem Projekt steht die Unternehmergruppe arf (Ernst Frey AG, Erne AG und Ziegler AG)  und der Planungsverband Fricktal Regio.

Betroffene aus Herznach und Ueken wehren sich gegen diesen Entscheid. Innert kürzester Zeit haben sie die notwendigen Schritte zur Gründung eines Vereins unternommen. Bereits am Freitag, 10. April, fand die Gründungsversammlung statt. Einziges Vereinsziel ist der Erhalt der Naherholungszone „Buech“.

Der Vorstand informierte die zahlreich Anwesenden über das geplante Projekt.

Ein Teil des Vorstands besteht aus Arbeitsgruppen welche sich mit den Bereichen Natur und Umweltschutz, rechtlichen Fragen, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung beschäftigen. Die neu geschaffene Webseite www.erhalt-buech.ch ist Vereinsplattform. Interessierte finden hier alle Informationen zum Verein und seinen Aktivitäten. Weitere Mitglieder und Unterstützer sind willkommen.

2 Gedanken zu „Vereinsgründung zum Erhalt der Naherholungszone „Buech“ in Herznach

  1. Schwob Patricia

    Super – herzlichen Dank. Spaziere viel mit meinem Hund im „Buech“. Habe den Flyer am Robidog entdeckt.
    Ich bin auch dagegen, dass man die Natur dort zerstören will.
    Patricia Schwob Haupstrasse 57 5027 Herznach

    Antworten
  2. Katy Mayr

    Infoveranstaltung vom 28.4.
    Frage Katy Mayr:… Wie kann die Gemeinde Herznach eine Deponie befürworten ohne Absprache mit der Gemeinde Ueken?
    Antwort Gemeindeammann Treyer: Der Gemeinderat Herznach sei gesprächsbereit gegenüber der Gemeinde Ueken.
    Frage Katy Mayr: Der Gemeinderat Herznach und der Gemeinderat Ueken sassen also zusammen an einem Tisch vor der Zusage zur Deponie?
    Antwort Gemeindeammann Treyer: Die Deponie steht noch ganz am Anfang. Der Gemeinderat Ueken müsste auf die Gemeinde Herznach zukommen betreffend der Strassensanierung.
    Hierzu einige Überlegungen:
    Angenommen ich habe in meinem Einfamilienhaus ein gutes Verhältnis zu meinem Nachbarn, immerhin so gut dass wir uns einen Rasenmäher teilen und ab und an für ein Feierabendbier am selben Tisch sitzen. Nun stelle ich auf die Grundstücksgrenze, gerade so nahe wie gesetzlich noch erlaubt, ein Gebäude, sagen wir einen Hundezwinger. Ich bin mir bewusst, dass das Gebell der Hunde den Nachbarn stören wird, vielleicht sogar der Tiergeruch. Und wenn es ganz dumm läuft pinkeln die Hunde durch den Zaun an seine Lilien, die er dann auf eigene Kosten ersetzen muss. Wie verhalte ich mich da? Warte ich, bis sich mein Nachbar bei mir meldet und mich um eine allfällige finanzielle Entschädigung bittet oder gehe ich auf ihn zu, bevor ich den Zwinger baue und versuche einen Weg zu finden, der für beide in Güte verläuft?

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