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Ein ereignisreiches Jahr nähert sich dem Ende…

Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Geschätzte Vereinsmitglieder, Gönner und Unterstützer

Ein ereignisreiches Jahr nähert sich dem Ende und wir möchten allen Mitgliedern vom Verein, allen Gönnern und Unterstützern sowie den Grundeigentümern herzlich Merci sagen für die breite Unterstützung, dass die Deponie Buech verhindert werden konnte.

Der Jurapark soll in der jetzigen Form erhalten und aufgewertet und nicht mit zusätzlichen Erdtransporten und den damit verbundenen Emissionen belastet werden. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass der Jurapark ein lebenswertes Naherholungs- und Ausflugsgebiet bleibt. Die Frage der Aushubdeponien wird weiter ein Thema bleiben, wir betrachten dafür aber Gebiete mit optimaler Infrastruktur, ausserhalb von Erholungsgebieten als geeigneter. Wir werden uns weiter für den Erhalt des Juraparks und des Buechs einsetzen.

Wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes Neues 2018 und freuen uns, Sie im Jurapark und Buech begrüssen zu dürfen.

Der Vorstand

Aktueller Stand Evaluierung von Aushubdeponien

Zur Zeit ist es von der Seite Raumplanung vom Kanton sehr ruhig geworden. Der Widerstand gegenüber der geplanten Deponie Buech war erfolgreich, lässt uns aber nicht ruhen. Wir verfolgen sehr aufmerksam das weitere Vorgehen vom Kanton und den Verantwortlichen. An dieser Stelle noch einmal ein grosses Danke an unsere Unterstützer die Deponie Buech zu verhindern.

Informationsveranstaltung für Grundeigentümer am 05.04.2017 in Herznach

Am 05.04.2017 fand im Gasthof Löwen in Herznach eine Informationsveranstaltung für die Grundeigentümer vom Gebiet Buech statt. Als Gast konnte Herr Ralph van den Bergh, Fachanwalt für Bau und Immobilienrecht aus Wettingen begrüsst werden. Herr van den Bergh konnte den interessierten Grundeigentümern detailliert erläutern, dass der im Vorfeld geschlossene Poolvertrag mit der Aushubgemeinschaft Aushub Region Fricktal Arge arf hinfällig geworden ist, mit dem Entscheid das Gebiet Buech nicht in den Richtplan vom Kanton als Deponie aufzunehmen. Es wurden Fehler in den Vorverträgen aufgezeigt und es wurde davon abgeraten Dienstbarkeiten in den Grundbüchern aufzunehmen. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu in keinster Weise. Diese hätten für die Grundeigentümer nur Nachteile und würden auf Dauer eine Entwicklung für das Gebiet Buech verhindern.

Die Stellungnahme des Vereins Erhalt Buech im Mitwirkungsverfahren

Unser Antrag

Auf die Festsetzung des Gebietes „Buech“ in Herznach im kantonalen Richtplan als Standort einer Deponie für Aushub- und Ausbruchmaterial, Kieswaschschlamm etc. (Deponie Typ A) ist zu verzichten.

Kurz-Begründung

  1. Es ist unverhältnismässig das Gebiet „Buech“ durch Einrichtung einer rund 22 Hektaren grossen Deponie zu zerstören. Das Gebiet Buech ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Herznach, aber auch Ueken.
  2. Die Festlegung des Deponiestandortes „Buech“ widerspricht dem Kerngehalt des Juraparkvertrages (vom Gemeinderat Herznach am 26. November 2010 unterzeichnet) und damit auch den Vorgaben der Pärkeverordnung des Bundes.
  3. Tatsächlich besteht im Kanton Aargau gar kein Bedarf für neue Deponien. Im Aargau wurden im letzten Jahr rund 800‘000 Kubikmeter Aushub aus den umliegenden Kantonen importiert.
  4. Das Deponieren von sauberem Aushubmaterial ist weder nachhaltig noch ökologisch sinnvoll. Mit der Errichtung von Deponien haben die Betreiber nicht das Ziel ein Problem zu lösen, sondern einzig das Ziel, Geld zu verdienen.
  5. Der Schwerverkehr quer durch Herznach, Ueken und Zeihen wird massiv erhöht. Im 2015 verkehrten pro Tag auf der Hauptstrasse rund 850 Lastwagen. Mit der Deponie werden es über 1‘000 Lastwagen pro Tag sein.
  6. Die Situierung einer Deponie im Gebiet „Buech“ in Herznach zerstört wertvolle Fruchtfolgeflächen und reduziert den kantonalen Handlungsspielraum gemäss dem geltenden Sachplan Fruchtfolgeflächen unnötig.

Die vollständige Eingabe lesen Sie hier

 

Die Information des Gemeinderates Herznach über seinen Beitrag im Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat Herznach hat am 26. Januar 2017 eine Medienmitteilung über seine Haltung zum Deponiestandort Buech kommuniziert.

Er bleibt bei seiner Haltung, dass es noch nicht um den definitiven Entscheid gehe, er ist auch der Meinung, dass der Bedarf an Deponieraum in dieser Grösse ausgewiesen ist – unsere Analyse scheint er nicht zu kennen – und vor allem verschweigt er gegenüber dem Kanton, dass ihm bereits an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2015 eine Petition mit 981 Unterschriften, mit der Aufforderung für den Rückzug seines Gesuchs, überreicht wurde. Wir glauben, dass wir seinerzeit die Meinung der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht haben. Enttäuschend ist, dass der Gemeinderat seine Meinung so vertritt als sei dies die Meinung der Herznacher Bevölkerung.

Lesen Sie hier die Medienmitteilung Gemeinderat Herznach

Wieso der Gemeinderat mit seiner Haltung falsch liegt

Unsere Juristen haben die Stellungnahme des Gemeinderates Herznach analysiert und dem WorstCase Szenario gegenübergestellt. Wir sind der Meinung, dass im schlimmsten Fall die Situation geschaffen wird, dass im Buech die Bagger auffahren und die Lastwagen Aushub kippen, ohne dass die Stimmberechtigten von Herznach etwas dagegen unternehmen können.

 

Wieso soll im Regionalen Naturpark eine Deponie möglich sein?

Unter dem «Dach» des Natur- und Heimatschutzgesetzt (NHG) gibt es eine Pärkeverordnung (PäV). In dieser Verordnung ist detailliert definiert was im Schweizerischen Nationalpark zu tun und vor allem zu lassen ist. Die entsprechenden Vorgaben für die Regionalen Naturpärke sind auch in dieser Verordnung definiert. Und der Jurapark Aargau ist ein «Regionaler Naturpark»!

In dieser Pärkeverordnung steht:

Zur Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft sind im Regionalen Naturpark:

a.die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern;

b.schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen;

c.bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts- und Ortsbildes zu wahren und zu stärken;

d.bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.

Uns fehlt die analytische Fantasie, um uns unter diesen Vorgaben eine legal betriebene, von allen politischen Instanzen bewilligte Aushubdeponie vorzustellen.

Nutzen Sie Ihr Recht auf Mitsprache!

Fühlen Sie sich bei der Planung der Aushubdeponien im Oberen Fricktal als Bürger übergangen?

Stört es Sie, dass Sie zu dieser wichtigen Frage, die Sie und Ihre Familie betrifft, nicht um Ihre Meinung gefragt worden sind?

Jetzt haben Sie die Gelegenheit! Nutzen Sie sie – handeln Sie jetzt, sonst wird über Ihren Kopf hinweg Ihre Umgebung an die Deponiebetreiber verkauft!

 

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Im letzten Newsletter wurden Sie über den Start des öffentlichen Mitwirkungs- und Vernehmlassungs-Verfahrens zu den vier geplanten Deponiestandorten in Herznach, Hornussen, Bözen und Wegenstetten informiert. Das Gebiet Buech in Herznach steht in der Deponieplanung des Kantons an erster Stelle. Wenn Sie sich nicht wehren, wird das schöne Startlebachtäli zu einer Aushubdeponie verkommen. Um dies zu verhindern, haben wir Einsprache-Unterlagen erstellt, die Ihnen kurz und prägnant erklären, wie Sie Mitwirken können und weshalb in unserem unmittelbaren Lebensraum eine Aushubdeponie nicht tolerierbar ist.

Es ist ganz einfach, mit zu bestimmen!

Alle Haushalte der Gemeinden Herznach, Ueken und Zeihen und die Mitglieder des Vereins, die ausserhalb dieser Gemeinden wohnen, werden in den nächsten Tagen die Einspracheunterlagen in ihrem Briefkasten finden. Kernstück der Unterlagen ist das Einspracheblatt mit einem fertig verfassten Antrag und den entsprechenden Begründungen. Ergänzen Sie (und jedes einzelne Mitglied Ihrer Familie!) die Einsprache mit Ihrer Adresse und Ihrer Unterschrift, stecken Sie es ins beiliegende, vorfrankiertes Couvert und werfen Sie ihre Einsprache in den Briefkasten.

Am besten füllen Sie das Formular gleich aus. Es wäre schade, wenn Sie die Gelegenheit zur Einsprache verpassen würden – die Frist läuft am 20. Januar 2017 ab!

Zeigen wir dem Grossen Rat in Aarau, dass die betroffene Bevölkerung keine Aushubdeponie in ihrer Umgebung will! Jeder Einspruch ist wichtig!

Falsche Zahlen und Fakten!

Sollten Sie sich die Zeit nehmen, die Seite der kantonalen Verwaltung über die Gründe für eine Aushubdeponie in den vier Oberfricktaler Gemeinden zu studieren, berücksichtigen Sie Folgendes:

Beim Durchlesen der kantonalen Mitwirkungs-Unterlagen haben wir festgestellt, dass die zitierten Zahlen, Statistiken und Fakten auf den Angaben der Planer, welche durch die Unternehmergruppe arf bezahlt werden, erstellt wurde. Diese sind entweder verfälschend dargestellt oder nicht mehr aktuell. Sie finden hier….. unsere eigenen Berechnungen der Bedarfszahlen. Diese zeigen auf, dass es keinen Bedarf für die Schaffung von neuen Aushubdeponien gibt – die vorhandene Auffüllkapazität genügt vollauf!

Aushub ist eine Ressource!

Wir empfehlen Ihnen auch, einen Blick auf die momentan laufende Diskussion im Kanton Zürich über die Kulturland-Initiative zu werfen (Link). Spätestens dann wir ihnen klar, dass die Unternehmen arf entgegen ihrer Versicherung, sehr wohl grosse Mengen von Aushub aus den umliegenden Kantonen importieren und deponieren. Im Kanton Zürich existiert das Bewusstsein bereits, dass Aushub eine Ressource ist zu der Sorge getragen werden muss. Auch der Bund ist dabei, sich mit dieser Tatsache zu beschäftigen. Es gibt bereits heute Projekte, wie sauberer Aushub recycliert werden kann. Mit der Umzonung von Landwirtschaftsland in eine Deponiezone hinkt der Kanton Aargau der Entwicklung hinterher.

Wir zählen auf Sie!

Verhindern Sie mit Ihrer sofortigen Einsprache diese unsinnige Planung! Es ist der sicherste und schnellste Weg, dieses unnötige Deponieprojekt zu beenden. Ist ein Standort erst einmal im Richtplan eingetragen, ist der Eintrag kaum noch zu löschen! Verhindern Sie gemeinsam mit uns, dass unser schönes Juraparkgebiet zu einer verschandelten Landschaft mit schlechter Lebensqualität durch Verkehr, Lärm und Staub wird.

 

Fragwürdiger Bedürfnisnachweis für geplante Aushubdeponien im Oberen Fricktal!

Fragwürdiger Bedürfnisnachweis für geplante Aushubdeponien im Oberen Fricktal!

Seit dem 10. Oktober 2016 bis am 20. Januar 2017 läuft das Mitwirkungsverfahren für die geplanten Aushubdeponien im Oberen Fricktal. Wer die Unterlagen des Kantons Aargau genauer studiert, findet Zahlen zu Aushubanfall und Verkehr, die ausschliesslich darauf ausgelegt sind, dem Leser das Gefühl zu vermitteln, das Schaffen von Aushubdeponien und damit der Antrag für eine Richtplanänderung sei unumgänglich. Mit falschen Zahlen wird der Leser massiv getäuscht und auf eine unfaire Art beeinflusst.

Zuviel Aushub und zu wenig Auffüllkapazitäten im Kanton Aargau?

In den Dokumenten der Deponieplaner wird mit einem durchschnittlich zu deponierenden Aushubanfall von 4.59 M3 pro Einwohner im Aargau gerechnet. Es wird aber verschwiegen, dass der Aargau grosse Mengen an Aushub aus den Kantonen Zürich, Basel Stadt und Basel Land importiert. Nach Abzug dieses Imports sind es netto nur noch 3.83 M3. Damit wird ein Notstand vorgetäuscht der gar nicht existiert! In der Menge von 3.23 M3 Auffüllkapazität ist nur der Kiesabbau gerechnet. Die entstehende Auffüllkapazität durch den Abbau von Festgestein und Ton erscheint nirgends. Nach zusätzlicher Berücksichtigung des Kies-Imports/-Exports, lassen sich 4.3 M3 jährliche Auffüllkapazität pro Einwohner im Kanton AG errechnen. Anstelle einer Fehlkapazität von 1.36 M3 entsteht nun eine Überkapazität von 0.47 M3 pro Einwohner im Kanton AG.

Auch im Fricktal besteht kein Deponie-Notstand

Betrachtet man das Fricktal als Ganzes, ergab sich in den letzten Jahren ein Überschuss an Kiesabbau/ Kiesimport im Verhältnis zum Aushubanfall. Zwischen Oberen und Unteren Fricktal findet ein reger Austausch von Kies und Aushub statt. Dies hängt mit den Standorten der Kiesabbaustellen zusammen. Aktuell liegen diese in Rheinfelden, Kaisten wird folgen. Das Zentrum der Kies- und Betonversorgung liegt mitten im Fricktal, im Raum Stein / Münchwilen / Eiken. Hier, im Sisslerfeld, ist auch die verkehrsmässige Erschliessung ideal. Das Problem der Beeinträchtigung von bewohnten Gebieten durch den Schwerverkehr ist kaum existent. Daher haben sich Betonwerke, die den abgebauten und angelieferten Kies verarbeitet, und Recyclingfirmen, die Aushub und Abbruch verwerten, hier angesiedelt. Hier sind sie auch am richtigen Ort. Hingegen sind Deponien in den naturnahen, bewohnten Jura-Tälern mit Zufahrten durch die Dörfer unterwünscht!

Unternehmerfreundlichkeit oder Schutz der Lebens- und Wohnqualität?

Die Deponieplaner beabsichtigen, zusätzliche Aushubdeponien zu erstellen um das einträgliche Geschäft der Aushub-Deponierung auch weiterhin im grossen Stil mit Importmengen aus anderen Kantonen zu betreiben! Dies wiederspricht klar der kantonalen Vorgabe, bei Bedarf „regionale Aushubdeponien“ zu schaffen. Wer auch einmal einen Blick über die Grenzen des Aargaus hinaus wagt, verfolgt mit Interesse die Diskussion der Bauern und Naturschützer im Kanton Zürich. Diese wehren sich mit der Kulturland-Initiative dagegen, dass im grossen Stil ihre Ressource Aushub in den Aargau exportiert wird. (s. Artikel AZ und Tagesanzeiger) Es zeigt sich zunehmend, dass neue Techniken und Verfahren der Aushub-Wiederverwertung gefragt sind. Mit der Schaffung von unnötigen Aushubdeponien hinkt der Kanton der Entwicklung hinterher.

Jeder Bürger, der sich gegen den Ausverkauf des gemeinsamen Lebensraums aber für die Suche nach neuen Wegen engagieren möchte, findet alle notwendigen Informationen und ein Mitwirkungsformular auf der Webseite des Vereins Erhalt-Buech Herznach – Ueken, www.erhalt-buech.ch . Die Unterlagen in den nächsten Tagen auch in den Gemeinden Herznach, Ueken und Zeihen in jede Haushaltung verschickt.